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A grand home-base for your Vienna adventures.

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Set at the intersection of Amsterdam’s most iconic canals

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Chef Eyal Shani's carefree and fun-loving Mediterranean restaurant concept in Vienna.

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A cultural destination of its own.

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Above Barcelona.

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A rendezvous spot for the stylish.

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A cozy escape in the heart of Berlin’s literary quarter.

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Explore a charming and laidback area close to Berlin's main sights.

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Set minutes away from Amsterdam’s best museums.

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Welcome to The Cover Barcelona - A private members' club for the culturally curious.

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Welcome to The Cover Vienna — a private members’ club for the culturally curious.

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Düsseldorf has something for everyone, and that’s what makes it so great.

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Welcome to The Cover — a private members’ club for the culturally curious

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A charming hotel in the heart of Milan.

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At Max Brown we bring the joy of cosy travel to as many people as possible.

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Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gruppen- und Veranstaltungsreservierungen der Sircle Collection B.V. („Sircle Collection“). Sircle Collection ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht, die im Handelsregister der niederländischen Handelskammer unter Nummer 60481924 eingetragen ist und ihren Hauptsitz am Nieuwezijds Voorburgwal 271 in 1012 RL Amsterdam in den Niederlanden hat.

Gemeinsam mit ihren Tochter- und Konzerngesellschaften entwickelt und betreibt Sircle Collection Gastronomiemarken, unter anderem die folgenden Hotelmarken:

Hotelmarken

  • Sir Hotels
  • Max Brown Hotels
  • Park Centraal Hotels

(Gemeinsam als die „Hotels“ und einzeln als das „Hotel“ bezeichnet).

Hotel-Websites

  • sirclecollection.com
  • sirhotels.com
  • maxbrownhotels.com
  • parkcentraal.com
  • sirclehotels.com

(Gemeinsam als die „Hotel-Websites“ bezeichnet)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Gruppenbuchungen und Veranstaltungsbuchungen bei Sircle Collection oder einem unserer Hotels und sind fester Bestandteil der Vereinbarung zwischen dem Veranstalter auf der einen Seite sowie Sircle Collection und den Hotels auf der anderen Seite.

1. Begriffsbestimmungen

Buchungsdetails

Die Details der Hotelbuchung, unter anderem die Art der Buchung, das Check-inDatum und die Check-in-Zeit, das Check-out-Datum und die Check-out-Zeit, die Anzahl der Zimmer, die Zimmerkategorien, die Zimmerpreise, die Details der Vertragsparteien und der Gäste.

Stornierung

Die Stornierung der Veranstaltungsbuchung oder Gruppenbuchung durch den Veranstalter, Sircle Collection oder das Hotel.

Check-in-Datum

Das Anreisedatum der Gäste gemäß dem Hotelaufnahmevertrag.

Check-in-Zeit

Check-in-Zeit ist ab 15.00 Uhr am Check-in-Datum gemäß dem Hotelaufnahmevertrag.

Check-out-Datum

Das Abreisedatum der Gäste gemäß dem Hotelaufnahmevertrag.

Check-out-Zeit

Check-out-Zeit bei den Max Brown Hotels ist um 11.00 Uhr am Check-out-Datum. In allen übrigen Hotels ist die Check-out-Zeit 12.00 Uhr am Check-out-Datum gemäß dem Hotelvertrag.

Veranstaltung(en)

Das Angebot bzw. der Angebotsbereich einer Veranstaltungsbuchung, die vom Veranstalter veranstaltet wird und in einem der Hotels stattfindet, wofür ein Hotelaufnahmevertrag geschlossen wurde.

Veranstaltungsbuchung

Eine Hotelbuchung durch den Veranstalter im Zusammenhang mit einer oder mehreren Veranstaltungen, die in einem der Hotels stattfindet oder stattfinden. Veranstaltungsbuchungen umfassen in der Regel einen oder mehrere (Konferenz- )Räume sowie gegebenenfalls Speisen und Getränke (unter anderem Mittagessen oder Abendessen) und/oder Hotelzimmer für die Gäste.

Gruppenbuchung

Eine Hotelbuchung für 7 oder mehr Zimmer in den Hotels in Spalte (A) weiter unten sowie für 10 oder mehr Zimmer in den Hotels in Spalte (B) weiter unten. Gruppenbuchungen beziehen sich ausschließlich auf die Buchung von Hotelzimmern für eine Gästegruppe und enthalten keine Veranstaltung(en).

Gruppenbuchung

  • (A) sieben (7) oder mehr Zimmer

    • Max Brown Ku’damm
    • Max Brown Midtown
    • Max Brown Museum Square
    • Max Brown Canal District
    • Max Brown Missori
    • Sir Joan
    • Sir Victor
    • Sir Savigny
  • (B) zehn (10) oder mehr Zimmer

    • Park Centraal Amsterdam
    • Park Centraal The Hague
    • Sir Albert
    • Sir Adam
    • Max Brown 7th district
    • Sir Nikolai

Gast bzw. Gäste:

Die natürliche(n) Person(en), die aufgrund eines zwischen dem Veranstalter und Sircle Collection oder einem der Hotels geschlossenen Hotelaufnahmevertrags Anspruch auf eine oder mehrere Hoteldienstleistungen hat/haben.


Hotelaufnahmevertrag

Der Vertrag und Folgeverträge oder Vertragsverlängerungen zwischen dem Veranstalter und Sircle Collection oder einem der Hotels über eine oder mehrere Hoteldienstleistungen, die vom Hotel zu einem vom Veranstalter zu zahlenden Preis erbracht werden.

Hotelbuchung

Eine vom Veranstalter vorgenommene Buchung von Hoteldienstleistungen. Eine Hotelbuchung kann eine Gruppenbuchung und/oder eine Veranstaltungsbuchung sein.

Hoteldienstleistungen

Die Erbringung von Dienstleistungen durch das Hotel, unter anderem die Bereitstellung einer Unterkunft, von Speisen, Getränken, (Konferenz-)Räumen und/oder Gebäuden, einschließlich aller damit zusammenhängenden Aktivitäten und Dienstleistungen im weitesten Sinne des Wortes.

Veranstalter

Die natürliche oder juristische Person, die mit Sircle Collection oder dem Hotel einen Hotelaufnahmevertrag über eine Gruppenbuchung und/oder eine Veranstaltungsbuchung geschlossen hat.

Reservierung

Die Reservierung eines Gästezimmers gemäß dem Hotelaufnahmevertrag.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gruppenbuchungen und/oder Veranstaltungsbuchungen.

2. Buchungsverfahren

  1. Eine Gruppenbuchung oder Veranstaltungsbuchung kann über die Buchungsabteilung eines Hotels, eine Hotel-Website oder über Dritte (wie OnlineReiseagenturen) erfolgen. Sircle Collection oder das Hotel übermittelt dem Veranstalter einen Hotelaufnahmevertrag mit den Buchungsdetails.
  2. Nachdem Sircle Collection/das Hotel eine vom Veranstalter unterzeichnete Kopie des Hotelaufnahmevertrags erhalten hat, bestätigt Sircle Collection/das Hotel die Buchung per E-Mail.
  3. Bei einer Überbuchung sind Sircle Collection und die Hotels berechtigt, dem Veranstalter alternative Hotelunterkünfte von vergleichbarer Qualität anzubieten. Wenn der Veranstalter dieses Angebot ablehnt, hat der Veranstalter Anspruch auf Stornierung des Hotelaufnahmevertrags mit sofortiger Wirkung. Sircle Collection und die Hotels können nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die auf eine solche Stornierung oder Überbuchung zurückzuführen sind.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Hotelaufnahmeverträge, die zwischen dem Veranstalter und Sircle Collection oder den Hotels geschlossen werden. Mit dem Abschluss einer Buchung verpflichtet sich der Veranstalter zur Beachtung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und garantiert, dass alle Gäste über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert wurden und sie beachten.

3. Preise

  1. Für Gruppenbuchungen und Veranstaltungsbuchungen gilt, dass die Buchungsdetails der Hotelbuchung und des Hotelaufnahmevertrags die geltenden Preise und Tarife enthalten.
  2. Alle Preise verstehen sich in Landeswährung (einschließlich MwSt. und Servicegebühren). Die Hotels erheben eine Fremdenverkehrsabgabe, wenn die örtlichen Vorschriften für die Hotels dies erfordern. Sofern nichts anderes vorgeschrieben ist, begleicht der Veranstalter die Fremdenverkehrsabgabe für alle Gäste.
  3. Jegliche Preisänderung aufgrund von Änderungen der Regierung geht zulasten des Veranstalters.
  4. Die Hotels behalten sich das Recht vor, zusätzliche Gebühren für besondere Dienstleistungen wie die Nutzung von Garderobe, Parkplätzen, Telefon, Internet, Beamern, Leihfernsehgeräten usw. in Rechnung zu stellen.

4. Zahlungen

  1. Der Veranstalter verpflichtet sich, den im Hotelaufnahmevertrag genannten Preis zu zahlen. Die Zahlungsbedingungen und die Bankdaten des Hotels stehen im Hotelaufnahmevertrag.
  2. Sämtliche Zahlungen an Sircle Collection oder die Hotels müssen in Landeswährung erfolgen. Sircle Collection und die Hotels behalten sich das Recht vor, Zahlungen in Bargeld, mit EC-Karte, Scheck oder anderen Zahlungsmitteln abzulehnen oder solche Zahlungsweisen an Bedingungen zu knüpfen.
  3. Der Veranstalter und die Gäste haften gemeinschaftlich und einzeln für die Beträge, die sie Sircle Collection oder dem Hotel individuell oder gemeinsam schulden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird davon ausgegangen, dass der Hotelaufnahmevertrag gemeinschaftlich im Namen aller Gäste und des Veranstalters geschlossen wurde. Mit dem Check-in und/oder der Ankunft im Hotel bestätigt der Gast, dass er den Inhalt des Hotelaufnahmevertrags zur Kenntnis genommen hat und sich damit einverstanden erklärt sowie dass der Veranstalter berechtigt ist, den Gast beim Abschluss des Hotelaufnahmevertrags zu vertreten.
  4. Das Hotel behält sich das Recht vor, alle Objekte einzubehalten, die die Gäste oder der Veranstalter im Hotel aufbewahren, solange der Veranstalter und/oder die Gäste ihren (Zahlungs-)Verpflichtungen gemäß dem Hotelaufnahmevertrag nicht nachgekommen sind.
  5. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind sämtliche Rechnungen ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung fällig. Sollten die Beträge für einen Zeitraum von mehr als 14 Tagen nicht bezahlt werden, behält sich das Hotel das Recht vor, nach eigenem Ermessen 2 Prozent Zinsen pro Monat oder die gesetzlichen Zinsen für den ausstehenden Betrag in Rechnung zu stellen, je nachdem welcher Betrag höher ist.
  6. Falls und sofern der Veranstalter nicht fristgerecht zahlt, befindet er sich im Verzug, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung durch Sircle Collection oder das Hotel notwendig ist.
  7. Befindet sich der Veranstalter mit der Zahlung in Verzug, ist er verpflichtet, Sircle Collection und/oder das Hotel für alle aus diesem Grund entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten nach geltendem Recht zu entschädigen.

5. Check-in und Check-out

  1. Das Check-in-Datum und die Check-in-Zeit stehen im Hotelaufnahmevertrag. Erfolgt die Anreise früher, kann Gepäck im Hotel eingelagert werden (je nach Verfügbarkeit).
  2. Das Check-out-Datum und die Check-out-Zeit stehen im Hotelaufnahmevertrag. Erfolgt die Abreise später, kann Gepäck im Hotel eingelagert werden (je nach Verfügbarkeit).
  3. Sämtliche unbezahlten Rechnungen des Veranstalters und/oder der Gäste sind beim Check-out zu begleichen. Die gespeicherte Kreditkarte wird mit sämtlichen unbezahlten Rechnungen belastet, die nicht beim Check-out beglichen wurden.

6. Reservierungsschluss für Gruppenbuchungen

Bei einer Gruppenbuchung muss der Veranstalter dem Hotel spätestens 14 Tage vor dem Anreisedatum eine Liste der Reservierungen und der Namen der Gäste zusenden. Sämtliche Reservierungen, die später als 14 Tage vor dem Anreisedatum gemacht werden, können vom Hotel nur akzeptiert werden, wenn ausreichend Zimmer zur Verfügung stehen.

7. Stornierung von Gruppen- oder Veranstaltungsbuchungen durch Sircle Collection oder das Hotel

  1. Nachdem der Veranstalter den Hotelaufnahmevertrag unterzeichnet hat und Sircle Collection/das Hotel die Gruppenbuchung oder Veranstaltungsbuchung bestätigt hat, reserviert das Hotel die benötigten Unterkünfte, Konferenzräume und Gästezimmer für den Veranstalter.
  2. Sircle Collection und/oder das Hotel sind in den folgenden Fällen jederzeit berechtigt, den Hotelaufnahmevertrag zu stornieren, ohne dass gegenüber dem Veranstalter oder den Gästen eine Haftung für irgendwelche Schäden entsteht:
  • Der Veranstalter hält sich nicht an die Vereinbarungen im Hotelaufnahmevertrag oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Der Veranstalter versäumt es, die im Hotelaufnahmevertrag vereinbarten Beträge zu zahlen und dieses Versäumnis innerhalb von 14 Tagen im Anschluss an die schriftliche Mitteilung durch Sircle Collection oder das Hotel zu beheben.
  • Die Veranstaltung oder Handlungen des Veranstalters oder der Gäste schaden – eventuell – (dem Ruf oder den Gebäuden von) Sircle Collection oder dem Hotel.
  • Der Veranstalter löst sich freiwillig auf oder wird nach geltendem Recht aufgelöst.
  • Der Veranstalter beantragt Insolvenz oder wird insolvent, beantragt eine Aussetzung seiner Zahlungsverpflichtungen, tritt in Liquidation oder ist in ein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren verwickelt.
  • Es liegt ein Fall höherer Gewalt vor (siehe Artikel 15).

8. Stornierung von Gruppenbuchungen durch den Veranstalter

  1. Unter Beachtung der Bestimmungen für die Stornierung von Gruppenbuchungen kann der Veranstalter die Gruppenbuchung mittels einer schriftlichen Mitteilung an das Hotel stornieren. Die geltenden Bestimmungen für die Stornierung von Gruppenbuchungen stehen im Hotelaufnahmevertrag.
  2. Falls einer oder mehrere Gäste nicht erscheinen, ist das Hotel berechtigt, die jeweiligen Gästezimmer für den vollen Zeitraum der Hotelbuchung in Rechnung zu stellen. Die Reservierung für diese spezifischen Räume wird für die gesamte Aufenthaltsdauer storniert, und die Räume werden anderen Gästen zur Verfügung gestellt.

9. Stornierung von Veranstaltungsbuchungen durch den Veranstalter

  1. Unter Beachtung der Bestimmungen für die Stornierung von Veranstaltungsbuchungen kann der Veranstalter die Veranstaltungsbuchung mittels einer schriftlichen Mitteilung an das Hotel stornieren. Die geltenden Bestimmungen für die Stornierung von Veranstaltungsbuchungen stehen im Hotelaufnahmevertrag.
  2. Falls der Veranstalter die Reservierung für einen oder mehrere Gäste, die an der Veranstaltung teilnehmen, mit Verspätung storniert, ist das Hotel berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis (gemäß Hotelaufnahmevertrag) für die gesamte Dauer der Veranstaltungsbuchung in Rechnung zu stellen.

10. Änderungen der Anzahl von Gästezimmern und/oder Teilnehmern bei Gruppen- und Veranstaltungsbuchungen

  1. Sämtliche Änderungen einer Gruppenbuchung, einer Veranstaltungsbuchung, des Veranstaltungsprogramms oder der Teilnehmerzahl der Gruppen- oder Veranstaltungsbuchung kann eine Anpassung des vertraglich vereinbarten Preises für die vom Hotel zu erbringenden Hoteldienstleistungen nach sich ziehen. Der Veranstalter und das Hotel müssen sämtliche Änderungen schriftlich festlegen. Der Veranstalter darf nicht eigenständig Änderungen, Hinzufügungen oder Streichungen am Hotelaufnahmevertrag bzw. dessen Wortlaut vornehmen. Derartige Änderungen, Hinzufügungen oder Streichungen sind ungültig.
  2. Der Veranstalter darf die Anzahl der Gästezimmer der Gruppenbuchung oder die Anzahl der Teilnehmer der Veranstaltungsbuchung mittels einer schriftlichen Mitteilung an das Hotel ändern. Abhängig von den Stornierungsbestimmungen darf das Hotel dem Veranstalter Kosten für die Reduzierung der Anzahl der Gästezimmer und/oder der Anzahl der Teilnehmer in Rechnung stellen. Für solche Änderungen gelten die Sätze, die im Hotelaufnahmevertrag aufgeführt sind. Die für die Stornierung geltenden Bestimmungen stehen im Hotelaufnahmevertrag.

11. Garantierte Anzahl von Gästen bei Veranstaltungsbuchungen

  1. Die definitive Anzahl der Gäste bei einer Veranstaltungsbuchung muss dem Hotel spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt werden. Ergibt sich eine Änderung an der Anzahl der Gäste, kann das Hotel, wie im Hotelaufnahmevertrag vereinbart und unter Berücksichtigung der Bestimmungen für Stornierungen, gemäß dem Hotelaufnahmevertrag Gebühren in Rechnung stellen.
  2. Wird das Hotel nicht mindestens 7 Tage vor der Veranstaltung informiert, gilt die im Hotelaufnahmevertrag genannte Anzahl automatisch als garantierte Anzahl. Das Hotel erbringt Hoteldienstleistungen anhand dieser garantierten Anzahl.
  3. Die Verbindlichkeiten werden auf der Grundlage der garantierten Anzahl berechnet. Liegt die Anzahl der tatsächlichen Gäste unterhalb der garantierten Anzahl, hat das keine Auswirkungen auf die Verbindlichkeiten. Liegt die Anzahl der tatsächlichen Gäste über der garantierten Anzahl, werden die Verbindlichkeiten anhand der tatsächlichen Anzahl der Gäste berechnet.
  4. Liegt die definitive Anzahl der Gäste 5 Prozent oder mehr über der garantierten Anzahl, kann das Hotel nicht garantieren, dass die Hoteldienstleistungen in vollem Umfang erbracht werden (unter anderem kann das Hotel nicht garantieren, dass die benötigte Menge an Geschirr bereitgestellt werden kann). Dies ist kein Verstoß gegen die Verpflichtungen des Hotels gemäß dem Hotelaufnahmevertrag.

12. Nutzung von Einrichtungen und Haftung

  1. Nach vorheriger Zustimmung des Hotels darf der Veranstalter Objekte in die dem Veranstalter und/oder den Gästen zugeteilten Gästezimmer und Konferenzräume bringen, die unter anderem für Ausstellungen oder Präsentationen oder zu Werbezwecken genutzt werden können.
  2. Falls der Veranstalter diese Objekte ins Hotel bringt, muss der Veranstalter alle erdenklichen Vorkehrungen treffen, die den normalen Hotelbetrieb gewährleisten, und sämtliche Schäden oder Unannehmlichkeiten für das Hotel, dessen Gäste oder die Umgebung vermeiden.
  3. Der Veranstalter verhindert, dass seine Gäste Schäden am Hotelgebäude, einschließlich Mobiliar, Einrichtungsgegenständen, Anlagen und Ausrüstungen verursachen. Der Veranstalter darf nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters Objekte an den Wänden anbringen.
  4. Der Veranstalter haftet für übermäßige Abnutzung sowie Schäden an den Einrichtungen oder Zimmern, ungeachtet dessen, ob diese Schäden vom Veranstalter, seinen Beschäftigten, Hilfspersonen oder Gästen verursacht wurden.
  5. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die dem Hotel und/oder Sircle Collection und/oder Dritten eventuell infolge eines direkten oder indirekten Verstoßes gegen den Hotelaufnahmevertrag und/oder durch unrechtmäßiges Handeln des Veranstalters, eines Gastes oder einer Begleitperson entstanden sind und/oder entstehen, sowie für Schäden durch Tiere, Objekte oder Substanzen, die sich im Besitz oder unter Aufsicht des Veranstalters befinden.

13. Haftungsbeschränkung

  1. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten unbeschadet sämtlicher Rechte des Veranstalters oder der Gäste laut geltendem Recht, von dem nicht abgewichen werden kann. Es ist nicht die Absicht von Sircle Collection, eine Haftung auszuschließen oder zu beschränken, die nach den geltenden Gesetzen nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
  2. Sircle Collection und die Hotels haften nicht für Schäden an oder den Verlust von Gegenständen, die vom Veranstalter oder Gästen ins Hotel gebracht wurden; das gilt auch für Gegenstände, die in einem Safe gelagert werden. Der Veranstalter schützt Sircle Collection und die Hotels vor diesbezüglichen Forderungen von Gästen.
  3. Sircle Collection und die Hotels haften nicht für direkte oder indirekte Schäden, die durch die Nutzung des Hotels oder der Hoteldienstleistungen durch den Veranstalter oder die Gäste entstehen, insbesondere Schäden und Verluste durch Feuer oder Raub.
  4. Sircle Collection und die Hotels haften nicht für Schäden jeglicher Art, die dem Veranstalter oder den Gästen entstehen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit seitens des Hotels vor. Diese Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden durch den Verzehr von Speisen, die vom Hotel zubereitet oder serviert werden, und Schäden durch IT-bezogene Probleme.
  5. Sircle Collection und die Hotels können nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die dem Veranstalter oder einem oder mehreren Gästen durch Dritte zugefügt werden.
  6. Sircle Collection und die Hotels können nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch Fahrzeuge verursacht werden, die dem Veranstalter, den Gästen oder Dritten gehören.
  7. Der Veranstalter schützt Sircle Collection und die Hotels vollumfänglich gegen jegliche Forderung von Gästen oder Dritten an Sircle Collection oder die Hotels, sofern diese Forderung im Zusammenhang mit Hoteldienstleistungen steht, die das Hotel gemäß dem Hotelaufnahmevertrag erbringt.
  8. Falls das Hotel für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Hotels haftbar ist, übersteigt diese Haftung nicht den Betrag des Versicherungsschutzes des Hotels für sämtliche Schäden, die dem Veranstalter und/oder den Gästen entstehen.

14. Renovierungsarbeiten

Die Hotels behalten sich das Recht vor, Renovierungsarbeiten in Teilen des Hotels und/oder der Umgebung der Hotels auszuführen. Diese Renovierungsarbeiten beeinträchtigen die Betriebsabläufe in den betroffenen Bereichen des Hotels nicht und stellen keinen Verstoß gegen die Verpflichtungen des Hotels gemäß dem Hotelaufnahmevertrag dar. Das Hotel ergreift alle nach vernünftigem Ermessen notwendigen Maßnahmen, um Unannehmlichkeiten durch die Renovierungsarbeiten auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Hotels übernehmen keine Haftung bei Forderungen oder Schäden aufgrund solcher Renovierungsarbeiten.

15. Höhere Gewalt

  1. Der Begriff der höheren Gewalt bezieht sich insbesondere auf die folgenden Situationen: Krieg(sdrohung), Epidemie, Entscheidungen von Regierungen oder Regierungsbehörden (einschließlich Reisewarnung oder Untersagen von Menschenansammlungen), zivile Unruhen, Streik, Kriegshandlungen, Feuer, Überschwemmung, Wasserschäden, Maßnahmen von Regierungen, allgemeiner Ausfall der Gas- oder Stromversorgung, Schließung von Flughäfen oder Häfen, terroristische Aktivität, Natur- und Atomkatastrophen, Störung der Wasserversorgung oder Ausfall des Internets, die die Erfüllung des Hotelaufnahmevertrags durch Sircle Collection und/oder das Hotel unmöglich machen (jede der vorgenannten Situationen stellt ein Ereignis höherer Gewalt dar).
  2. Sircle Collection und die Hotels verstoßen nicht gegen den Hotelaufnahmevertrag und können nicht für Verzögerungen bei der Erfüllung oder die Unmöglichkeit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß dem Hotelaufnahmevertrag haftbar gemacht werden, wenn die Verzögerung oder die Nichterbringung auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist.
  3. Tritt ein Ereignis höherer Gewalt ein, sind Sircle Collection und die Hotels befugt, den Hotelaufnahmevertrag vorübergehend außer Kraft zu setzen oder zu beendigen.
  4. Sircle Collection und die Hotels haften auf keinen Fall für Schäden, die dem Veranstalter oder den Gästen durch ein Ereignis höherer Gewalt entstehen.
  5. Wenn ein Ereignis höherer Gewalt vorliegt, setzt die betroffene Partei die Gegenpartei so schnell wie nach vernünftigem Ermessen möglich über dieses Ereignis höherer Gewalt in Kenntnis.

16. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Sircle Collection behält sich das Recht vor, die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu widerrufen.

17. Geltendes Recht und Streitbeilegung

  1. Für den Hotelaufnahmevertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle weiteren (daran anknüpfenden) Vereinbarungen im Zusammenhang mit Gruppenbuchungen und Veranstaltungsbuchungen gilt niederländisches Recht.
  2. Alle Streitigkeiten aufgrund von oder im Zusammenhang mit Gruppen- oder Veranstaltungsbuchungen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ausschließlich dem oder den zuständigen Gerichten in Amsterdam, Niederlande, vorgelegt.